Es ist ein eher unbekanntes aber sehr wichtiges Gremium in unseren Pfarreien: die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung kümmert sich um den organisatorischen und finanziellen Rahmen unserer Pfarreien – damit Seelsorge und Pfarreileben vor Ort gelingen kann.
Dazu braucht es ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Team der Kirchenverwaltung wird am 24. November 2024 für die Amtszeit 1.1.2025 bis 31.12.2030 gewählt.
Wer ist für die Durchführung der Wahl verantwortlich?
In jeder Pfarrgemeinde wurde ein Wahlausschuss gebildet, der die Wahl organisiert und begleitet.
Wer kann wählen gehen?
Wahlberechtigt ist, wer der röm.-kath. Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden kann, wer der röm.-kath. Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wann findet die Wahl statt?
Vor und nach den Gottesdiensten am 23.11. (abends) und 24.11.2024 (vormittags).
Ort und genaue Uhrzeiten in den einzelnen Pfarreien werden hier an dieser Stelle und in den Vermeldungen/Aushängen bekannt gegeben.
Weitere detaillierte Informationen zur Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder finden Sie in den nachfolgenden Bekanntmachungen, nach Pfarreien sortiert. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Bobingen, St. Felizitas
Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder in St. Felizitas
Wahlliste zur Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder in St. Felizitas
Wahlausschuss in St. Felizitas
In Bobingen, St. Felizitas ist das Wahllokal (im Pfarrbüro/Pfarrheim) am Samstag, 23.11.2024 von 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr und am Sonntag, 24.11.2024 von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl!
Reinhartshausen, St. Laurentius
Wahlliste zur Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieeder in St. Laurentius
Waldberg, St. Radegundis
Bekanntmachung und Wahlliste über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder in St. Radegundis
Briefwahlunterlagen können für alle Pfarreien mündlich oder schriftlich bis Mittwoch, 20.11.2024 im Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Bobingen, Hochstr. 2b, 86399 Bobingen beantragt werden. Einen Vordruck, mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können, finden Sie auch hier zum Herunterladen.
Bei Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen:
Mail: pg.bobingen@bistum-augsburg.de oder Telefon: 08234 / 96420
Herzliche Grüße
Dominic Ehehalt
Pfarrer
Erklärvideo Kirchenverwaltungswahl 2024: